Neuer EU-Zollkodex veröffentlicht

Mit dem neuen Unionszollkodex stellt die EU das europäische Zollrecht grundlegend neu auf. Im Mittelpunkt stehen Digitalisierung, der EU Customs Data Hub, eine neue EU-Zollbehörde und neue Vereinfachungen für vertrauenswürdige Unternehmen.

ZOLLRECHT

Am 19. September 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit ihr wird ein neuer Zollkodex der Union geschaffen, der die bisherige Verordnung (EU) Nr. 952/2013 schrittweise ablösen wird.

Ein Kernelement der Reform ist der EU Customs Data Hub. Die neue zentrale Datenplattform soll künftig eine zentrale Rolle beim Austausch und bei der Verarbeitung von Zolldaten spielen. Damit wird sich auch die Art verändern, wie Unternehmen Informationen für Zollverfahren bereitstellen.

Gleichzeitig wird mit der EU Customs Authority (EUCA) erstmals eine eigene EU-Zollbehörde geschaffen. Sie wird ihren Sitz in Lille (Frankreich) haben und soll 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Unterstützung eines einheitlicheren Risikomanagements und einer stärker koordinierten Anwendung des Zollrechts in der EU.

Für Unternehmen besonders interessant ist der neue Status „Trust and Check trader“. Besonders zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte sollen damit weitergehende Vereinfachungen erhalten. Der neue Status knüpft an das bestehende Konzept des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) an und entwickelt dieses weiter.

Auch im E-Commerce bringt der neue Zollkodex wesentliche Änderungen. Verantwortlichkeiten und zollrechtliche Abläufe für Waren aus dem elektronischen Handel werden neu geregelt.

Praxis-Hinweis

Die Reform wird schrittweise über mehrere Jahre umgesetzt. Für Unternehmen besteht daher nicht unmittelbar bei allen Zollverfahren Handlungsbedarf. Es empfiehlt sich jedoch, die weitere Umsetzung frühzeitig zu verfolgen. Besonders wichtig werden künftig die Qualität und Verfügbarkeit der Zolldaten, die neuen Möglichkeiten für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte und die schrittweise Einführung des EU Customs Data Hub sein.

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2026/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Errichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

Verordnung (EU) 2026/2108 auf EUR-Lex