Neue Kombinierte Nomenklatur 2027 veröffentlicht
Die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für 2027 wurde veröffentlicht und gilt ab 1. Januar 2027. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, ob sich die Zolltarifnummern ihrer Waren ändern und welche Auswirkungen sich daraus für die Zollabwicklung ergeben.
ZOLLTARIF


Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2026 die neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Sie gilt ab 1. Januar 2027 und bildet die Grundlage für die zolltarifliche Einreihung von Waren bei der Ein- und Ausfuhr.
Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163, mit der Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 neu gefasst wird.
Was bedeutet die neue KN für Unternehmen?
Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich aktualisiert. Dabei können Zolltarifnummern geändert, neue Unterpositionen geschaffen oder bisherige Unterpositionen gestrichen werden. Solche Änderungen können Auswirkungen auf die Zollabwicklung und weitere außenwirtschaftsrechtliche Verpflichtungen haben. Unternehmen sollten daher rechtzeitig überprüfen, ob ihre bisher verwendeten Zolltarifnummern auch 2027 noch gültig sind.
Welche Bereiche sollten überprüft werden?
Besonders wichtig ist die Kontrolle der Zolltarifnummern in folgenden Bereichen:
Zollanmeldungen: Verwendung der ab 1. Januar 2027 gültigen Warennummern.
Warenstammdaten: Anpassung der Zolltarifnummern in ERP- und Warenwirtschaftssystemen.
Intrastat-Meldungen: Berücksichtigung der neuen KN-Codes für die Außenhandelsstatistik.
Zollsätze und Handelsmaßnahmen: Prüfung möglicher Auswirkungen auf Zollsätze, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrbeschränkungen und andere warenbezogene Vorschriften.
Ursprungsregeln: Prüfung, ob Änderungen der Warennummern Auswirkungen auf die Anwendung präferenzieller Ursprungsregeln haben.
Die neue KN ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 veröffentlicht. Ergänzende Informationen bietet die Europäische Kommission.
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