Neue Entwicklungen bei Antidumpingmaßnahmen

Die EU hat in den vergangenen Tagen mehrere neue Maßnahmen und Verfahren im Bereich Antidumping veröffentlicht. Für Importeure sind insbesondere folgende Entwicklungen relevant:

ANTIDUMPING

Neues Antidumpingverfahren gegen PVC

Am 23. September 2026 hat die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren betreffend bestimmte Einfuhren von Polyvinylchlorid (PVC) mit Ursprung in China, Südkorea, Mexiko und Taiwan eingeleitet.

Betroffen ist bestimmtes Polyvinylchlorid (S-/M-PVC), derzeit eingereiht unter dem KN-Code ex 3904 10 00, konkret unter den TARIC-Codes 3904 10 00 21 und 3904 10 00 81.

Emulsions-PVC (E-PVC) ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.

Wichtig ist die Abgrenzung zu bereits bestehenden Maßnahmen: Für S-PVC mit Ursprung in Ägypten und den USA gelten bereits seit 2025 endgültige Antidumpingzölle. Diese Waren fallen zwar ebenfalls unter den KN-Code ex 3904 10 00, werden jedoch über andere TARIC-Codes abgegrenzt.

Erbsenprotein aus China

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2101 wurden endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Erbsenprotein mit Ursprung in China eingeführt.

Betroffen ist Erbsenprotein mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse. Je nach Hersteller gelten unterschiedliche Antidumpingzollsätze.

Pekingente aus China

Im Rahmen eines laufenden Antidumpingverfahrens werden Einfuhren bestimmter Waren aus Pekingente mit Ursprung in China registriert.

Die Registrierung ist insbesondere deshalb relevant, weil sie die Voraussetzung dafür schaffen kann, Antidumpingzölle später auch rückwirkend auf registrierte Einfuhren zu erheben.

Betroffen sind unterschiedliche Formen von Fleisch der Pekingente, darunter frische, gekühlte, gefrorene sowie bestimmte zubereitete oder haltbar gemachte Waren.