Neue Antidumping-Risiken bei Stahlwaren
EU ordnet Registrierung bestimmter Einfuhren aus China und der Türkei ang
ANTIDUMPING
Helmut Viechtbauer


12. September 2026
Die EU-Kommission hat für bestimmte Stahlwaren aus China und der Türkei die Registrierung der Einfuhren angeordnet. Hintergrund sind laufende Antidumpingverfahren.
Welche Waren sind betroffen?
Die neuen Maßnahmen betreffen:
geschweißte Stahlgitter aus China und der Türkei
KN-Codes 7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00Schraub- und Steckregale aus Stahl aus China
ex KN 9403 20 80 und ex KN 9403 99 10
Was bedeutet die Registrierung?
Die Zollbehörden sind angewiesen, Einfuhren der betroffenen Waren zu registrieren. Für Unternehmen ist dabei wichtig: Die Registrierung selbst ist noch keine Erhebung eines Antidumpingzolls.
Sie schafft jedoch die Voraussetzung dafür, dass ein später eingeführter Antidumpingzoll unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch rückwirkend für bereits während des Registrierungszeitraums erfolgte Einfuhren erhoben werden kann.
Was sollten Importeure beachten?
Unternehmen, die entsprechende Waren aus China bzw. der Türkei beziehen, sollten laufende und geplante Einfuhren prüfen und das mögliche Risiko zusätzlicher Antidumpingabgaben bereits bei der Kalkulation berücksichtigen.
Zollkompass-Praxishinweis:
Gerade bei laufenden Antidumpingverfahren empfiehlt es sich, neben dem Ursprungsland auch die genaue Warenbeschreibung und zolltarifliche Einreihung zu prüfen. Die genannten KN-Codes allein sind für die Beurteilung, ob eine Ware tatsächlich von der Maßnahme erfasst wird, nicht ausreichend.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2022
Registrierung der Einfuhren bestimmter geschweißter Stahlgitter mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023
Registrierung der Einfuhren bestimmter Schraub- und Steckregale aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China
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