Kenia: Voranmeldung für Containerfracht verpflichtend

Für containerisierte Seefrachtsendungen nach Kenia ist eine Advance Cargo Declaration (ACD) erforderlich. Die Anmeldung muss bereits vor der Verladung erfolgen.

AUSFUHR

Für containerisierte Seefrachtsendungen nach Kenia ist seit 3. August 2026 vor der Verladung eine
Advance Cargo Declaration (ACD) erforderlich.

Für die Beantragung werden unter anderem der Entwurf des Bill of Lading, die Handelsrechnung, die Frachtrechnung sowie die Ausfuhranmeldung benötigt.
Die anschließend erteilte ACD-Referenznummer muss vor dem Versand im Bill of Lading angegeben werden.

Zollkompass-Praxishinweis:
Unternehmen mit Seefrachtsendungen nach Kenia sollten die ACD frühzeitig in ihre Export- und Versandabläufe einplanen. Die ACD-Referenznummer muss bereits vor der Verladung vorliegen und im Bill of Lading angegeben werden.

Quelle:
Kenya Revenue Authority – Advance Cargo Declaration (ACD)