EUDR: EU ändert Liste der betroffenen Waren
Die EU hat den Warenkreis der Entwaldungsverordnung (EUDR) angepasst. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Waren aufgrund der geänderten Produktliste neu erfasst werden oder künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen.
AUSSENWIRTSCHAFT


Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 wurde Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geändert. Die Anpassungen betreffen sowohl die Aufnahme neuer Waren als auch den Ausschluss bzw. die Präzisierung bisher erfasster Erzeugnisse.
Neu aufgenommen werden unter anderem löslicher Kaffee der KN-Unterposition 2101 11 00, gefrorene Rinderzungen sowie bestimmte weitere Erzeugnisse aus dem Bereich Ölpalme. Für neu in den Anwendungsbereich aufgenommene Waren gelten die EUDR-Vorgaben ab 30. Dezember 2027.
Gleichzeitig werden verschiedene Waren aus dem Anwendungsbereich herausgenommen oder genauer abgegrenzt. So werden rohe und gegerbte Rinderhäute sowie bestimmtes zugerichtetes Rindsleder der Positionen ex 4101, ex 4104 und ex 4107 aus Anhang I gestrichen. Auch Sojabohnen zur Aussaat sind künftig nicht mehr erfasst; der Eintrag wird auf KN 1201 90 00 „Sojabohnen, auch geschrotet: andere“ beschränkt.
Bei Kautschuk- und Holzerzeugnissen wird der Anwendungsbereich ebenfalls präzisiert. Bei Kautschuk wird klargestellt, dass die EUDR den Kautschuk des Kautschukbaums Hevea brasiliensis erfasst; andere natürliche Kautschukarten wie Balata, Guttapercha oder Guayule sowie synthetische Kautschukerzeugnisse sind ausgenommen. Bei verschiedenen Warenpositionen erfolgen außerdem konkrete Anpassungen des erfassten Warenkreises. Bei Holz wird klargestellt, dass Waren aus Bambus, Rattan und bestimmten anderen holzigen Materialien nicht unter den Rohstoff „Holz“ im Sinne der EUDR fallen.
Praxis-Hinweis:
Da der Anwendungsbereich der EUDR wesentlich über die Warennummern der Kombinierten Nomenklatur (KN) bestimmt wird, sollten Unternehmen die von ihnen verwendeten KN-Codes mit dem geänderten Anhang I abgleichen. Eine bisherige Beurteilung der EUDR-Betroffenheit kann aufgrund der Änderungen neu zu bewerten sein.
Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 der Kommission vom 13. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 17. September 2026.
Viechtbauer Zollkompass
Persönlich. Praxisnah. Mit Herz.
Navigation
© 2026 Viechtbauer Zollkompass. Alle Rechte vorbehalten.
Rechtliches
