EU und Türkei: Gegenseitige Anerkennung des AEO-Status
Die EU und die Türkei haben die gegenseitige Anerkennung ihrer AEO-Programme beschlossen. Zertifizierte Unternehmen können dadurch von Erleichterungen bei sicherheitsbezogenen Zollkontrollen profitieren.
ZOLLRECHT
Mit dem am 13. Oktober 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Beschluss Nr. 1/2026 erkennen die EU und die Türkei ihre Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) gegenseitig an.
Die Vereinbarung betrifft den sicherheitsbezogenen AEO-Status (AEOS) in der EU und den entsprechenden Status in der Türkei.
Welche Vorteile sind vorgesehen?
Berücksichtigung des anerkannten AEO-Status bei der zollrechtlichen Risikoanalyse
Weniger sicherheitsbezogene Zollkontrollen
Bevorzugte Behandlung bei entsprechenden Kontrollen
Die gegenseitige Anerkennung soll den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei erleichtern und die Sicherheit internationaler Lieferketten stärken.
Der Beschluss tritt nach Abschluss der vorgesehenen gegenseitigen Mitteilungen in Kraft.
Quellen
Viechtbauer Zollkompass
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