EU senkt Einfuhrzölle für bestimmte Waren aus den USA
Seit 1. Juli 2026 gelten für zahlreiche Waren mit Ursprung in den USA neue Zollbegünstigungen bei der Einfuhr in die EU. Neben Zollbefreiungen sind auch Zollkontingente vorgesehen.
EINFUHR & HANDELSMASSNAHMEN
Seit 1. Juli 2026 gewährt die EU für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA Zollbegünstigungen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1455, die bis zum 31. Dezember 2029 gilt.
Die Maßnahmen umfassen:
Zollbefreiungen: Für die in Anhang I aufgeführten Waren gilt ein Einfuhrzollsatz von 0 %.
Teilweise Zollbefreiungen: Bei den in Anhang II genannten Waren entfällt der Wertzollanteil. Ein gegebenenfalls anfallender spezifischer Zoll bleibt bestehen.
Zollkontingente: Für bestimmte Waren des Anhangs III gelten Begünstigungen innerhalb festgelegter jährlicher Zollkontingente.
Besonderheit beim Warenursprung
Obwohl es sich um Zollbegünstigungen für US-Ursprungswaren handelt, gelten derzeit die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Unionszollkodex. Eigene Präferenzursprungsregeln für diese Maßnahmen wurden bislang nicht festgelegt.
Für die Inanspruchnahme der Zollbegünstigungen ist daher entscheidend, dass die Waren nach den geltenden nichtpräferenziellen Ursprungsregeln tatsächlich Ursprung in den USA haben.
Quellen
Viechtbauer Zollkompass
Persönlich. Praxisnah. Mit Herz.
Navigation
© 2026 Viechtbauer Zollkompass. Alle Rechte vorbehalten.
Rechtliches
