EU registriert Einfuhren von Alkali-Mangan-Batterien aus China

Die EU hat die Registrierung bestimmter Alkali-Mangan-Batterien mit Ursprung China angeordnet. Für betroffene Importeure besteht damit das Risiko einer möglichen späteren rückwirkenden Erhebung von Antidumpingzöllen.

ANTIDUMPING

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2049 die Registrierung bestimmter Einfuhren von Alkali-Mangan-Batterien mit Ursprung in China angeordnet.

Betroffen sind bestimmte nicht wiederaufladbare Alkali-Mangan-Zellen und -Batterien, die derzeit unter dem KN-Code 8506 10 11 eingereiht werden.

Was bedeutet die Registrierung?

Die Registrierung erfolgt durch die Zollbehörden. Sie ermöglicht es, unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen später eingeführte Antidumpingzölle auch rückwirkend auf bereits registrierte Einfuhren zu erheben.

Die Registrierung selbst bedeutet noch nicht, dass bereits ein Antidumpingzoll zu entrichten ist. Für betroffene Importeure besteht jedoch ein mögliches Nachbelastungsrisiko.

Was sollten Unternehmen beachten?

Betroffene Unternehmen sollten insbesondere die zolltarifliche Einreihung und den Ursprung ihrer Waren prüfen, die weitere Entwicklung des Antidumpingverfahrens beobachten und ein mögliches Nachbelastungsrisiko berücksichtigen.

Die Verordnung tritt am 16. September 2026 in Kraft.

Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2049