EU führt endgültige Antidumpingzölle auf Alkylphosphonsäuren aus China ein

Die EU führt endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte Alkylphosphonsäuren und deren Natriumsalze mit Ursprung in China ein. Die Zollsätze erreichen je nach Hersteller bis zu 192,2 %

ANTIDUMPING

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2088 führt die EU endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte Alkylphosphonsäuren (PBTC) und deren Natriumsalze mit Ursprung in China ein.

Die betroffenen Waren werden derzeit unter dem KN-Code 2931 49 80 eingereiht. Die endgültigen Antidumpingzölle betragen je nach Hersteller zwischen 156,7 % und 192,2 %.

Für die Anwendung eines unternehmensspezifischen Zollsatzes sind die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere ist eine Handelsrechnung mit der vorgeschriebenen Erklärung erforderlich.

Rechtsgrundlage:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2088 auf EUR-Lex