EU aktualisiert Russland-Sanktionslisten
Die EU hat die Russland-Sanktionslisten erneut aktualisiert. Für Unternehmen bleibt eine laufende und zuverlässige Prüfung ihrer Geschäftspartner daher besonders wichtig.
EXPORTKONTROLLE
Die Europäische Union hat am 28. September 2026 die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Russland erneut aktualisiert.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2184 wurde die Sanktionsliste nach der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geändert. Die betroffenen Personen und Organisationen unterliegen insbesondere dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
Daneben wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2193 weitere zehn natürliche Personen in die Sanktionsliste aufgrund der Situation in Russland aufgenommen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Änderungen zeigen einmal mehr, dass eine aktuelle und zuverlässige Sanktionslistenprüfung Bestandteil der Export- und Geschäftspartnerprüfung sein sollte.
Unternehmen sollten dabei nicht nur den unmittelbaren Vertragspartner prüfen. Je nach Geschäftsfall können auch Eigentums- und Kontrollverhältnisse sowie weitere am Geschäft beteiligte Personen und Unternehmen relevant sein.
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