EU aktualisiert Dual-Use-Güterliste – Unternehmen sollten ihre Güterklassifizierung prüfen
Die Europäische Kommission hat die Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste für 2026 angenommen. Betroffen sind unter anderem Halbleiter, Elektronik, Werkstoffe und neue Technologien. Für exportierende Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Güterklassifizierungen zu überprüfen.
EXPORTKONTROLLE


Die Europäische Kommission hat am 14. September 2026 eine delegierte Verordnung zur Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste angenommen. Damit wird Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 an aktuelle Entwicklungen und Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime angepasst.
Die Änderungen betreffen unter anderem Halbleiter-Fertigungs- und Prüfausrüstung, Advanced-Computing-ICs und elektronische Baugruppen, bestimmte keramische Verbundwerkstoffe, additive Fertigungsanlagen sowie weitere Technologien. Darüber hinaus werden bestehende Kontrollparameter, technische Definitionen und Beschreibungen angepasst.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Anhang I der Dual-Use-Verordnung ist für die exportkontrollrechtliche Güterklassifizierung von zentraler Bedeutung. Für die Ausfuhr der dort gelisteten Dual-Use-Güter ist gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821 grundsätzlich eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Auch für nicht gelistete Güter können unter bestimmten Voraussetzungen Genehmigungspflichten bestehen.
Unternehmen sollten die Aktualisierung daher zum Anlass nehmen, ihre bisherigen Güterklassifizierungen zu überprüfen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob Produkte, Software oder Technologien durch neue Kontrollpositionen beziehungsweise geänderte technische Parameter künftig anders zu beurteilen sind.
Wann gelten die Änderungen?
Die neue Kontrollliste ist derzeit noch nicht in Kraft. Nach Angaben der Europäischen Kommission tritt sie nach Ablauf der üblichen zweimonatigen Prüfungsfrist für Rat und Europäisches Parlament mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Zollkompass-Tipp:
Unternehmen sollten mit der Prüfung nicht bis zum Inkrafttreten warten. Besonders bei technisch anspruchsvollen Produkten empfiehlt es sich, bestehende Dual-Use-Einstufungen rechtzeitig mit der neuen Kontrollliste abzugleichen und die internen Exportkontrollprozesse entsprechend anzupassen.
Quelle:
Europäische Kommission – 2026 update of the EU control list of dual-use items
Viechtbauer Zollkompass
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