E-Commerce: Neue Abgaben bei Fernverkaufssendungen

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel gelten neue Abgaben. Was der 3-Euro-Pauschalzoll, die neue EU-Handlinggebühr und die österreichische Paketsteuer für Unternehmen bedeuten.

EINFUHR & HANDELSMASSNAHMEN

Für den grenzüberschreitenden Onlinehandel ändern sich die Rahmenbedingungen deutlich. Neben dem seit Juli geltenden Pauschalzoll kommen auf EU-Ebene eine neue Abfertigungsgebühr und in Österreich die Paketsteuer hinzu.

Für Unternehmen ist dabei wichtig: Die einzelnen Abgaben beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und haben jeweils eigene Voraussetzungen.

3-Euro-Zoll für Sendungen bis 150 Euro

Seit 1. Juli 2026 gilt für bestimmte B2C-Fernverkäufe aus Drittländern eine neue Zollregelung. Die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro wurde für diese Fälle aufgehoben.

An ihre Stelle tritt grundsätzlich ein Pauschalzoll von 3 Euro. Für die Berechnung ist entscheidend, welche Waren innerhalb einer Sendung zolltariflich gemeinsam erfasst werden können. Enthält eine Sendung Waren unterschiedlicher Einreihung, kann der Pauschalzoll daher mehrfach anfallen.

Die Neuregelung betrifft nicht generell alle Kleinsendungen. Insbesondere B2B-Sendungen sowie Sendungen zwischen Privatpersonen sind davon nicht erfasst.

Neue EU-Gebühr für die Zollabfertigung

Mit dem neuen Unionszollkodex, der Verordnung (EU) 2026/2108, wurde zusätzlich eine sogenannte „Union handling fee“ geschaffen.

Für Waren, die im Fernabsatz verkauft und in der EU zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, ist eine Gebühr von 2 Euro je „item“ vorgesehen. Die Europäische Kommission hat die Höhe mit dem delegierten Rechtsakt C(2026) 6694 final vom 21. September 2026 festgelegt.

Diese Gebühr ist vom Zoll zu unterscheiden und kann daher zusätzlich zum 3-Euro-Pauschalzoll anfallen.

Der Beginn der Erhebung hängt vom Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts ab. Nach den Bestimmungen des neuen Unionszollkodex wird die Gebühr zehn Tage danach anwendbar.

Österreich führt Paketsteuer ein

Eine weitere Neuerung betrifft den österreichischen Versandhandel. Ab 1. Oktober 2026 gilt die neue Paketsteuer.

Sie beträgt grundsätzlich 2 Euro je zugestelltem Paket. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann stattdessen eine Berechnung je Bestellung erfolgen.

Die Paketsteuer trifft nicht jeden Versandhändler. Erfasst werden grundsätzlich Unternehmen, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben. Für Online-Marktplätze gelten besondere Bestimmungen.

Drei Abgaben im Überblick

Damit können im E-Commerce künftig mehrere Belastungen nebeneinander relevant sein:

3 Euro Pauschalzoll
für bestimmte B2C-Fernverkaufssendungen aus Drittländern bis 150 Euro

2 Euro Union handling fee
als zusätzliche EU-Gebühr für die Abfertigung bestimmter Fernverkaufswaren; Beginn der Erhebung abhängig vom Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts

2 Euro österreichische Paketsteuer
ab 1. Oktober 2026 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen