Ausgleichszoll auf Glasfaserprodukte aus Ägypten bleibt bestehen

Die EU hält den endgültigen Ausgleichszoll auf bestimmte Glasfaserprodukte mit Ursprung in Ägypten nach einer Auslaufüberprüfung aufrecht.

ANTIDUMPING

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2107 vom 22. September 2026 wird der bestehende endgültige Ausgleichszoll auf bestimmte Glasfaserprodukte mit Ursprung in Ägypten weiterhin angewendet.

Betroffen sind insbesondere geschnittene Glasfaserstränge, Glasfaserrovings und bestimmte Glasfasermatten. Der Ausgleichszoll beträgt 13,1 %.

Rechtsgrundlage:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2107 der Kommission vom 22. September 2026.