Antidumping: Neue Untersuchungen und zollamtliche Erfassung von Einfuhren

Die EU hat neue Antidumpinguntersuchungen eingeleitet und für mehrere Waren die zollamtliche Erfassung der Einfuhren angeordnet. Betroffen sind unter anderem PVC, Silizium, Acetylsalicylsäure und bestimmte chemische Erzeugnisse.

EINFUHR & HANDELSMASSNAHMEN

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2026 mehrere neue Antidumpingverfahren eingeleitet beziehungsweise die zollamtliche Erfassung bestimmter Einfuhren angeordnet. Für betroffene Importeure können sich daraus zusätzliche Zollbelastungen ergeben.

Zollamtliche Erfassung angeordnet

Für folgende Waren wurde die zollamtliche Erfassung der Einfuhren angeordnet:

Die zollamtliche Erfassung ermöglicht es, später festgesetzte Antidumpingzölle unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch rückwirkend zu erheben. Die Registrierung selbst führt noch keine neuen Antidumpingzölle ein.

Neue Antidumpinguntersuchungen

Darüber hinaus wurden Untersuchungen für folgende Waren eingeleitet:

  • Furfurylalkohol aus China – KN-Code ex 2932 13 00. Einleitung am 16. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Bekanntmachung C/2026/5408.

  • Polyvinylidenfluorid (PVDF) aus China, Indien und Japan – KN-Code ex 3904 69 80. Einleitung am 28. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Bekanntmachung C/2026/5554.

In diesen Verfahren wird geprüft, ob gedumpte Einfuhren vorliegen und dadurch eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursacht wird.