Antidumping: EU hebt Zölle auf Solarglas auf und verlängert weitere Maßnahmen

Die EU hat mehrere bestehende Antidumpingmaßnahmen überprüft. Während die Zölle auf Solarglas aus China aufgehoben wurden, bleiben die Maßnahmen für schwergewichtiges Thermopapier aus Südkorea und bestimmte Zitrusfrüchte aus China bestehen.

EINFUHR & HANDELSMASSNAHMEN

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2026 mehrere bestehende Handelsschutzmaßnahmen überprüft. Während die Antidumping- und Ausgleichszölle auf Solarglas aus China aufgehoben wurden, bleiben die Antidumpingzölle auf bestimmte andere Waren weiterhin bestehen.

Solarglas aus China – Zölle aufgehoben

Seit 22. Oktober 2026 gelten für bestimmtes Solarglas mit Ursprung in China keine Antidumping- und Ausgleichszölle mehr. Betroffen sind Waren der KN-Position ex 7007 19 80.

Besonders interessant für Importeure: Antidumping- und Ausgleichszölle, die seit der Einleitung der Auslaufüberprüfungen am 22. Juli 2025 erhoben wurden, können auf Antrag nach den geltenden zollrechtlichen Vorschriften erstattet werden.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob entsprechende Einfuhren vorliegen und Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können.

Rechtsgrundlagen: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2314 – Antidumping und Durchführungsverordnung (EU) 2026/2310 – Ausgleichszölle.

Schwergewichtiges Thermopapier aus Südkorea – Zölle verlängert

Die EU hat die bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf bestimmtes schwergewichtiges Thermopapier mit Ursprung in Südkorea nach einer Auslaufüberprüfung verlängert.

Betroffen sind insbesondere Waren der KN-Positionen ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00.

Der Antidumpingzoll beträgt weiterhin
15,8 %.

Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2311.

Zubereitete Zitrusfrüchte aus China – Antidumpingzölle bleiben bestehen

Auch die Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte zubereitete oder haltbar gemachte Mandarinen, Clementinen und ähnliche Zitrusfrüchte mit Ursprung in China wurden verlängert.

Betroffen sind die KN-Positionen 2008 30 55, 2008 30 75 und ex 2008 30 90.

Die Antidumpingzölle betragen je nach ausführendem Hersteller 361,40 bis 531,20 Euro je Tonne Nettogewicht. Für die Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze müssen die vorgeschriebenen Nachweise vorliegen.

Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2327.

Keramikfliesen aus Indien – Änderung eines Herstellernamens

Bei den bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Keramikfliesen aus Indien wurde die Umfirmierung eines Herstellers berücksichtigt. Das Unternehmen Varmora Granito Private Limited firmiert nun unter Varmora Granito Limited. Der bisherige TARIC-Zusatzcode A013 bleibt bestehen und gilt für das umbenannte Unternehmen rückwirkend ab 14. Mai 2025.

Gegebenenfalls können zu viel entrichtete Antidumpingzölle erstattet oder erlassen werden.

Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2319.